So will die Magdeburger Verwaltung die Radverkehrsförderung defacto einstellen
Verwaltung übernimmt AfD-Politik ̶ bereits drei mal versuchte die AfD die Radverkehrsförderung einstellen zu lassen
Der Stadtratsbeschluss zur Radverkehrsförderung, der nun aufgehoben werden soll, geht auf einen Bürger*innenentscheid (Radentscheid) mit über 8.000 Unterschriften zurück, dessen Forderungen nach langen Verhandlungen vom damaligen Stadtrat in weiten Teilen übernommen wurden. Inhaltlich orientiert sich der Beschluss am Nationalen Radverkehrsplan, der von der damaligen CDU/CSU geführten Bundesregierung aufgestellt wurde. Die AfD beantragte die Aufhebung des Beschlusses bereits drei Mal. Jetzt übernimmt die Stadtverwaltung die Forderung defacto.
Die AfD wollte den Beschluss ganz aufheben, der Verwaltungsantrag hat die gleiche Wirkung in schönere Worte verpackt.
Warum gibt es keinen Unterschied zwischen AfD- & Verwaltungsantrag?
Der Antrag der Stadtverwaltung sieht vor den bestehenden Beschluss zur Radverkehrsförderung komplett aufzuheben, genau wie der AfD-Antrag. Den Beschluss will die Verwaltung dann durch neue „Ziele“ ersetzen:
Alle Investitions- und Ausbauziele werden gestrichen. Es verbleibt das Ziel pro Jahr nach Möglichkeit 5km „Radinfrastruktur“ zu sanieren oder zu bauen. Dazu will die Stadt auch das Aufstellen von Fahrradstraßenschildern sowie den Bau und die Sanierung von Straßen zählen, auf denen Tempo 30 gefahren wird.
Das soll gestrichen oder geändert werden:
- Bordsteinabsenkungen an Kreuzungen entfallen komplett
- Investitionsziele für Radverkehr in Euro pro Kopf und Jahr entfallen
- Radverkehrskonzept wird erneut um 1 Jahr verschoben
- Bau Fahrradabstellanlagen von 500 auf 200 pro Jahr gekürzt
- Radverkehrsbeauftragte soll nicht eingestellt werden
- Umsetzungsberichte sollen nun erst fast ein Jahr nach Jahresabschluss kommen und somit viel zu spät, um auf negative Entwicklungen zu reagieren
Defacto bleibt damit nichts vom ursprünglichen Beschluss zur Radverkehrsförderung übrig.
Radverkehr belastet den Stadthaushalt nicht!
Die Einstellung der Radverkehrsförderung soll als Sparmaßnahme verkauft werden. Dabei kostet eine Radwegmaßnahme die Stadtverwaltung fast nichts. Viele Projekte werden mit bis zum 90% der Baukosten durch Bund, Land oder EU gefördert. Allein der Bau der Rechtsabbiegespur für Autos auf der Brenneckestraße belastete den Stadthaushalt mehr als die Radverkehrsausgaben (Eigenmittel) der letzten zwei Jahre.
2023 gab die Stadtverwaltung pro Kopf daher 0,96€ Eigenmittel für den Radverkehr aus. Im Jahr 2024 waren es 1,21 € Eigenmittel pro Kopf. Der Ausbau der Brenneckestraße allein kostete die Menschen in Magdeburg pro Kopf 2,92€ aus dem Stadthaushalt.
600€ pro Meter Radweg. Das stimmt nicht!
In ihrem Antrag behauptet die Stadtverwaltung ein Radweg würde sie pro laufendem Meter 600€ kosten. In ihrer Rechnung berücksichtigt die Stadtverwaltung jedoch nicht, dass die angegebenen Wege unterschiedliche Breiten und unterschiedliche Bauweisen besitzen. Daher ergibt nur eine Kostenangabe pro m² und für unterschiedliche Bauweisen Sinn. Gepflasterte Radwege treiben die Preise in die Höhe.
Die Kosten pro m² ergeben sich aus den Angaben der Kosten für unterschiedliche Radwegbauprojekte der Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2024. Die Kosten für roten Asphalt sind eine Kostenschätzung der Stadtverwaltung Eschweiler aus dem Jahr 2023.
Wenn auch ihr dies nicht in Ordnung findet, schreibt weiter euren Stadträten oder der Verwaltung.
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