Unzureichende Radwegmarkierung Schönebecker Straße

Radwegmarkierung Schönebecker Straße trotz Beschluss nicht umgesetzt

Seit Mai 2023 war die Stadtverwaltung mit der Markierung eines Radweges, in diesem Fall in der Ausführung als Radfahrstreifen oder
Fahrradschutzstreifen, beauftragt. Entgegen des Beschlusses hat die Verwaltung nur eine Radfurt markiert.

Im Stadtrat wurde mit 35 Ja- und 10 Neinstimmen der ⇒ Antrag A0246/22 beschlossen „auf der Schönebecker Straße in Buckau, stadteinwärts zwischen den Einmündungen der Straßen Sülzeberg und „An der Buckauer Fähre“ einen Fahrradweg zu markieren.“ Der Antrag wurde ungeändert beschlossen. Ein Änderungsantrag der Verwaltung wurde durch die Oberbürgermeisterin oder anderen Ratsmitglieder nicht eingebracht. Die Oberbürgermeisterin selbst stimmte dem Antrag zu.

Widersprüchliche Aussagen der Verwaltung

Während sich die Verwaltung in der ⇒ Stellungnahme (S0456/22) aus dem Jahr 2022 zur vorgeschlagenen Piktogrammspur noch positiv aussprach, macht die gleiche Verwaltung 1 1/2 Jahre später eine komplette Kehrtwende und lehnt in ⇒ Information (I0222/24) diese Spur zu 2022 widersprechenden Aussagen ab.

So heißt es in der Stellungnahme aus 2022 zu Piktogrammspuren: „Dies erhöht die Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrende. Diese Markierungsform ist mittlerweile bundesweit eingeführt.“

Während es in der Information aus 2024 heißt: „Das Aufbringen einer sogenannten Piktogrammspur ist derzeit kein Mittel, welches die StVO kennt und trägt nach hiesiger Sichtweise nur zur Erhöhung der gefühlten Sicherheit bei.“

Man könnte meinen, das Fähnchen wird hier wie es gerade gefällt nach Gutdünken in den Wind gedreht und die Verwaltung schafft Fakten, um den eigenen Willen, statt den des Stadtrats durchzusetzen.

Bedeutung eines Parkverbots

Zudem heißt es in der neuesten Information: Eine Änderung der Beschilderung auf ein absolutes Halteverbot scheidet wegen der ansässigen Geschäfte aus, weil dann ein kurzfristiges Halten und/oder eine Anlieferung nicht mehr möglich wäre.

Wer erklärts der Verwaltung?

Um in ein Geschäft zu gehen muss man parken, denn § 12 Halten und Parken Abs 2 StVO besagt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Bei dem aktuellen Schild darf nicht geparkt werden, sondern nur für maximal 3 Minuten gehalten werden. In dieser Zeit muss man sich beim Fahrzeug befinden oder be- und entladen!

Im Übrigen gibt es jede Menge Parkplätze im Umkreis.

Ist das PARKEN wichtiger als das Leben und die Gesundheit der Menschen?

Zu § 1 Grundregeln
1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Der 1. Satz in der Verwaltungsvorschrift gilt für Magdeburg anscheinend nicht.